Manuskripte einsenden

Manuskripte

Hinweise zur Manuskripteinreichung

Wir freuen uns über jedes neue Manuskript, das uns erreicht!

Bitte senden Sie uns Ihr vollständiges Manuskript

  • als Word oder Textdatei per E-Mail (bis ca. drei Megabyte, größere per Wetransfer)
  • per Datenträger wie Stick oder CD-Rom

Zur raschen und reibungslosen Überprüfung beachten Sie bitte folgende Einreichungsformalitäten:

  • Ausschließlich vollständige Manuskripte, am besten DinA4, Schriftgröße 11er Times New Roman, einfacher Zeilenabstand, Rand bis zu 2 cm rundum), und zwar in einer Datei ohne Grafiken und Fotos. Ein Umfang unter 40 Seiten ist zu gering, um ein Buch produzieren zu können.
  • Angabe Ihrer vollständigen Anschrift mit E-Mailadresse und Telefonnummer
  • Angabe von Anzahl und Art (Schwarz-Weiß, Farbe) etwaiger Bilder und Illustrationen, Anforderung bei Bildern zum Druck: 300 dpi
  • Exposee von ein bis zwei Seiten mit Vorstellung des Werkes, ggf. auch mit Abgrenzung zu etwaigen ähnlichen Werken auf dem Markt und Verkaufschancen
  • Ihre Vita, kurzer Lebenslauf.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie nach ca. 1–2 Wochen eine Stellungnahme des Verlages.
Layout, Schrift und Zeilenabstand in Ihrem Manuskript sind bei der Einreichung nebensächlich. Das Manuskript muss bei Einreichung noch nicht fehlerlos sein, da es üblicherweise noch bearbeitet wird.

Sie sind interessiert, haben aber noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir informieren Sie gerne!

Postadresse zur Einsendung

Grundsätzliches zum Urheberrecht
Hier eine kleine Zusammenfassung, da manche Autoren sich schwer tun, ihr Werk quasi aus den Händen zu geben:

Das Urheberrecht schützt die ideellen Interessen des Autors an seinem Werk unter der Voraussetzung, dass es sich um seine persönliche geistige Schöpfung handelt. Der Urheber allein darf darüber bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht werden darf (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht).
Zum Kernpunkt des Urheberrechts zählt logischerweise, dass es unveräußerlich, also nicht übertragbar, ist. Es ist immer an die Person gebunden, die das Werk geschaffen hat. So darf sich niemand eine persönliche geistige Schöpfung eines anderen zu Eigen machen. Natürlich darf auch kein Verlag, der Ihre Manukript zur Begutachtung erhält, dieses irgenwie verwenden. Kommt es zu einem Vertrag, so bleibt der Urheber immer der Urhebern, er kann aber Nutzungsrechte vergeben.
Der Urheberrechtsschutz muss auch nicht angemeldet werden, er entsteht kraft Gesetzes, d.h., jedes Manuskript ist mit seinem Entstehen geschützt.

Tags: